Kirchenaustritt

Sie möchten aus der katholischen Kirche austreten? – Das bedauern wir sehr, denn wir meinen, unser Glaube und die Zugehörigkeit zur Kirche sind ein guter Weg zu einem erfüllten und sinnvollen Leben.
Wir wissen aber auch, dass es durchaus schwerwiegende Gründe dafür geben kann, die Kirche zu verlassen.

Kirchenaustritt – wie geht das?
Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies vor dem Standesamt Ihres Wohnortes tun (in der Regel beim beim Bürgerbüro Ihrer jeweiligen Kommune). Wir werden von dort über Ihren Austritt informiert und bestätigen Ihnen dann den Austritt.
Wir würden uns aber sehr freuen, wenn Sie vor Ihrem Austritt noch einmal das Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger suchen würden. Vielleicht können wir manche offene Frage klären oder eine Entschuldigung aussprechen. Auf jeden Fall ist uns wichtig, zu erfahren, warum Sie diesen Schritt tun wollen. Ihre Entscheidung respektieren wir, gleich, wie sie ausfällt. Herzliche Einladung!

Kirchenaustritt – was sind die Folgen?
Wenn Sie aus der katholischen Kirche austreten, gilt dies als offizielle Erklärung, dass Sie mit der Kirche nichts mehr zu tun haben wollen und die Gemeinschaft mit ihr aufkündigen. Sie können daher keine kirchlichen Ehrenämter mehr ausüben (Taufpatenamt, Kirchengemeinderat o.ä.). Wir müssen auch davon ausgehen, dass Sie keine gottesdienstlichen Handlungen für sich wünschen wie Taufe, den Empfang der Eucharistie, Trauung und auch keine kirchliche Beerdigung. Wenn Sie dies für sich anders sehen und wünschen, suchen Sie bitte das Gespräch mit einem/-r Seelsorger/-in. Wenn Sie im Todesfall einen kirchlichen Beistand möchten, informieren Sie bitte zumindest Ihre Angehörigen darüber. Wir suchen gerne mit Ihnen nach einer Regelung, die Ihrer persönlichen Situation entspricht.

Kirchenaustritt – ist das ein endgültiger Schritt?
Sollten Sie im Lauf der Zeit anders darüber denken und eine Rückkehr in die Kirche erwägen, ist das jederzeit möglich.