Was tun im Verdachtsfall?
Wenn ein Kind, ein:e Jugendliche:r oder eine Person, der:die sexualisierte Gewalt erfahren hat, sich Ihnen anvertraut oder an Sie wendet, beachten Sie bitte folgende Grundregeln:
- Bewahren Sie Ruhe!
Handeln Sie nicht überstürzt. - Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu.
Nehmen Sie sie ernst. - Senden Sie wichtige Botschaften wie:
„Du bist nicht schuld!“ oder
„Gut, dass du dich mitgeteilt hast!“ - Geben Sie keine Versprechen, die Sie nicht halten können. Versprechen Sie z.B. nicht, das Ihnen Anvertraute geheim zu halten.
- Dokumentieren Sie das Gehörte kurz und sachlich: Datum, Situation, Fakten, Aussagen der betroffenen Person, Beobachtungen. Fügen Sie keine eigenen Gefühlsbeschreibungen oder Interpretationen hinzu. (PDF „Gesprächsnotiz“)
- Besprechen Sie mit der betroffenen Person die weiteren Schritte, die Sie unternehmen möchten.
- Informieren Sie die zuständige Leitungskraft (z.B. den Pfarrer) und die Präventionsbeauftragte. Sonja Gravius – Kontakt
- Geben Sie keine Informationen an den:die Beschuldigte:n weiter.
- Machen Sie keine vorschnelle Meldung an die Polizei.
- Holen Sie sich Hilfe. Wo finde ich Hilfe?