Neue Kirchengemeinden nehmen Gestalt an

Im Frühjahr 2025 haben Bischof Dr. Krämer und der Diözesanrat den Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“ gestartet. Anlass dafür sind zentrale Herausforderungen wie rückläufige Mitgliederzahlen, steigende Kosten, sinkende Finanzmittel und weniger pastorales Personal.

Ziel des Programms „Seelsorge in neuen Strukturen“ ist es, den veränderten pastoralen Anforderungen in unserer Zeit gerecht zu werden. Eine zukunftsfähige Struktur erlaubt es das pastorale Personal und die Ehrenamtlichen von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Hierzu werden aus den aktuellen 1.020 Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bis zum Jahr 2030 50 bis 80 neue Kirchengemeinden durch Union gebildet. 

Die 12 Kirchengemeinden im Katholischen Dekanat Calw hatten wie alle Kirchengemeinden der Diözese bis zum 20. September 2026 Zeit, ihre Voten zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden abzugeben.

Die Steuerungsgruppe des Dekanates prüfte die Voten und leitete diese weiter. Am 10. Oktober wurde bereits der Diözesanrat über den aktuellen Arbeitsstand zur Umschreibung der neuen Kirchengemeinden informiert. Bischof Krämer betonte: „Ich war sehr überwältigt, dass wir über 1.000 verbindliche Voten erhalten haben. Mein herzlicher Dank gilt den vielen Menschen in unserer Diözese, die sich konstruktiv beteiligt haben. Dieses phänomenale Ergebnis ist eine große gemeinschaftliche Leistung.“

Nach derzeitigem Arbeitsstand würden sich die Kirchengemeinden im Dekanat Calw künftig mit folgenden Seelsorgeeinheiten (SE) zusammenschließen: Eine neue Kirchengemeinde, bestehend aus den Kirchengemeinden der SE Oberes Nagoldtal mit der SE Gäu; eine weitere aus den Kirchengemeinden der SE Calw mit der SE mittleres Heckengäu und zuletzt eine Kirchengemeinde aus den Kirchengemeinden der SE Obere Enz, Birkenfeld und Bad Herrenalb. Die neuen Kirchengemeinden würden aktuell zwischen 11.000 und 20.000 Mitglieder umfassen.

Ende Oktober wird der Priesterrat beraten. Das Votum des Diözesanrats über die konkrete Zahl und den Zuschnitt der neuen Kirchengemeinden folgt dann Ende November. Die abschließende Entscheidung trifft anschließend der Bischof.

2027 geht das Programm „Seelsorge in neuen Strukturen“ mit Starttagen für Haupt- und Ehrenamtliche in die nächste Phase. Bis zur Errichtung der neuen Kirchengemeinden zum 01.01.2030 wird in den kommenden Jahren eine Gründungsvereinbarung erarbeitet, deren Herzstück eine Pastoralkonzeption zum Start der neuen Kirchengemeinde sein wird. Diese Erarbeitung wird durch das Dekanat begleitet.