FAQ für Ehrenamtliche
Worum geht es beim Thema SCHUTZ & PRÄVENTION?
Hinter diesem Thema stehen unser Bemühen und unsere Verpflichtung als SE, bei allem, was wir planen und tun, schutz- und hilfsbedürftige Personen, v.a. aber Kinder und Jugendliche, zu keiner Zeit einer Gefahr sexualisierter Gewalt auszusetzen – sei es sprachlicher, psychischer, emotionaler oder körperlicher Natur.
Wie setzen wir das Thema PRÄVENTION in unserer SE um?
Die Präventionsarbeit unserer SE steht auf 4 Säulen:
- Institutionelles Schutzkonzept
(https://kathkirche-nagoldtal.de/schutzkonzept) - Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung
(https://kathkirche-nagoldtal.de/verhaltenkodex) - Präventionsschulungen
(https://kathkirche-nagoldtal.de/praeventionsschulungen-in-der-se) - Erweitertes Führungszeugnis
(https://kathkirche-nagoldtal.de/fuehrungszeugnis)
Darüber hinaus sensibilisieren wir in Gremien und Gesprächen Mitarbeitende wie Ehrenamtliche immer wieder für dieses Thema und holen es, indem wir offen damit umgehen, aus der Tabuzone.
Warum ist PRÄVENTION ein so wichtiges Thema?
Der wichtigste Grund, warum wir Prävention betreiben, sind die Kinder, Jugendlichen und beeinträchtigten Menschen, die Vernachlässigung, Willkür oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Wir möchten durch unsere Arbeit, unsere Gespräche, unsere Schulungen, unsere Konzepte und unsere Prüfungen potenzielle Übergriffe verhindern und dazu beitragen, dass bereits betroffenen Schutzbedürftigen geholfen werden kann.
Darüber hinaus unterliegen wir als SE gesetzlichen Vorgaben:
- …dem Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahr 2012 (https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/bundeskinderschutzgesetz/das-bundeskinderschutzgesetz-86268),
- …dem Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe
(https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html), - …sowie der sog. „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ aus dem Jahr 2020 (https://praevention-missbrauch.drs.de/fileadmin/user_files/259/Dokumente/Dokumente_Praevention/Rahmenordnung_Praevention.pdf).
Als Trägerin der Jugendhilfe haben wir einen gesetzlichen Schutzauftrag. Die Gesetzesvorlagen regeln unser Handeln und sind für uns verpflichtend. Aus ihnen ergeben sich unsere Maßnahmen zur Prävention.
Wann und warum betrifft mich das Thema PRÄVENTION, wenn ich mich ehrenamtlich engagiere?
Grundsätzlich sehen wir es als ein gesellschaftlich, kirchlich und v.a. menschlich wichtiges Thema an, Menschen, die schutzbedürftig sind, zur Seite zu stehen. Die konkreten Präventionsmaßnahmen unserer SE betreffen Sie immer dann, wenn Sie mit Kindern, Jugendlichen oder beeinträchtigten Menschen zusammenarbeiten oder zu tun haben. Ab diesem Moment unterstehen auch Sie den staatlichen und bischöflichen gesetzlichen Vorgaben zum Thema Prävention und sind zu Ihrer Einhaltung verpflichtet. Dabei entscheiden die Art, die Dauer und die Intensität, welche Vorgaben für Sie gelten.
Zwei Beispiele:
1. Sie engagieren sich im Besuchsdienst und kommen dabei u.U. mit demenziell erkrankten Menschen in Kontakt? Dann sind Sie zu einer Schulung und der Vorlage eines Führungszeugnisses verpflichtet.
2. Sie kümmern sich ehrenamtlich um den Blumenschmuck in der Kirche Ihrer Gemeinde? Dann benötigen Sie keine zusätzliche Unterweisung. Auch die Vorlage eines Führungszeugnisses ist nicht notwendig.
Muss ich als Ehrenamtliche:r den Verhaltenskodex und die Selbstauskunftserklärung unterschreiben?
Ja, sobald Sie mit Kindern, Jugendlichen oder beeinträchtigten Personen zusammenarbeiten oder sich in diesen Bereichen engagieren.
Welche Schulung muss ich als Ehrenamtliche:r besuchen?
Dies hängt von der Kontaktintensität ab, die Sie mit Kindern, Jugendlichen oder beeinträchtigten Personen haben. Ehrenamtliche besuchen in der Regel entweder eine Schulung im Format A1 oder im Format A2.
Zwei Beispiele:
1. Sie sind als Sternsinger-Begleiter:in unterwegs? Dann müssen Sie eine A1-Schulung besuchen.
2. Sie begleiten Kinder und Jugendliche auf einer Freizeit inklusive Übernachtung? Dann benötigen Sie eine Schulung im Format A2. Weitere Informationen finden Sie unter: https://kathkirche-nagoldtal.de/praeventionsschulungen-in-der-se.
Wann muss ich als Ehrenamtliche:r ein Führungszeugnis einreichen?
Das hängt von der Art, der Dauer und der Intensität ab, mit denen Sie mit Schutzbefohlenen zusammenarbeiten. Je enger, je häufiger und je ausschließlicher der Kontakt ist, umso wahrscheinlicher müssen Sie ein Führungszeugnis einreichen.
Zwei Beispiele:
1. Sie leiten eine Erstkommunion-Gruppe? Dann müssen Sie ein Führungszeugnis vorlegen.
2. Sie bieten ein Gemeinde-Café nach dem Sonntagsgottesdienst an? Hierfür ist die Vorlage eines Führungszeugnisses nicht notwendig. Weitere FAQ zum Thema Erweitertes Führungszeugnis finden Sie hier: https://praevention-missbrauch.drs.de/materialien-downloads/erweitertes-fuehrungszeugnis-selbstauskunftserklaerung-verhaltenskodex/faq-erweiterte-fuehrungszeugnisse.html.
Was passiert, wenn ich Unterlagen nicht einreiche oder die Schulung nicht besuche?
Wenn uns Unterlagen von Ihnen fehlen, dürfen wir Sie in den Bereichen, in denen Sie mit Schutzbefohlenen zu tun haben, nicht (mehr) mitarbeiten lassen. Wir erfüllen damit nicht nur eine gesetzliche Vorschrift. Wir sorgen dadurch für den Schutz der Kinder, Jugendlichen oder beeinträchtigten Personen, die uns anvertraut sind.
Was passiert, wenn ich eine Schulung aus persönlichen Gründen nicht besuchen möchte, weil ich selbst Betroffene:r bin?
Die Diözese bietet spezielle Schulungen für Betroffene an, die in einem geschützten Rahmen, ggf. allein oder mit einer:einem kompetenten Berater:in oder Referent:in stattfinden. Wenden Sie sich in diesem Fall vertraulich an die Präventionsbeauftragte Sabine Hesse, um das Vorgehen abzusprechen (Tel. 07472/169-385 oder praevention@drs.de).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Unter https://kathkirche-nagoldtal.de/wo-finde-ich-hilfe finden Sie zahlreiche Kontaktdaten, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können.
